Haben Sie die QR-Rechnung in Ihrer Firma schon eingeführt ?
Nach einer zweijährigen Übergangszeit werden die in der Schweiz noch verwendeten Einzahlungsscheine am 30.09.2022 endgültig abgeschafft und durch den Swiss QR-Code ersetzt.
Die Banken machen ernst und schalten das System der ESR-Teilnehmernummern am 1.Oktober 2022 ab.
Ihre Kunden können nach dem 30.September 2022 keine Ihrer Rechnungen mit ESR/ES-Einzahlungsscheinen mehr bezahlen !
QR-Rechnung mit VistaSys - Tools erstellen – so geht’s!
Web Plattform
Besonders einfach können Sie QR-Rechnungen erstellen, indem Sie für die Rechnungsstellung unsere Web Plattform benützen.
Mit nur wenigen Klicks können Sie die QR-Rechnung erstellen und als PDF, SVG oder PNG herunterladen.
REST API
Unsere Rest API lässt sich mit wenig Aufwand in Ihre Projekte integrieren.
Die API kann in allen gängigen Programmiersprachen angesprochen werden.
Die Kommunikation erfolgt mittels JSON Objekt in folgendem Format:
{
"amount": number,
"currency": "string",
"debtor": {
"name": "string",
"street": "string",
"houseNo": "string",
"postalCode": "string",
"town": "string",
"countryCode": "string"
},
"reference": "string",
"message": "string",
"language": "string",
"outputSize": "string",
"outputFormat": "string"
}
Die Vorteile
Rechnungsstellung in CHF und EUR
Die Digitalisierung der Daten ermöglicht eine effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung
Verbesserte Datenqualität dank mehr und präziseren Informationen in standardisierter Form
Durchgehend automatisierte Zahlungsreferenzen vom Auftraggeber bis zum Empfänger
Ein QR-Code für alle Zahlungsarten und -Referenzen
Die QR-Rechnung kurz erklärt
Die QR-Rechnung ist genauso wie der bisherige Einzahlungsschein in zwei Teile gegliedert – in einen Empfangsschein (1) und in einen Zahlteil (2).
Der Swiss QR Code (3) beinhaltet alle relevanten Informationen, die sowohl für die Rechnungsstellung als auch für die Zahlung nötig sind.
Dank der Perforation (4) können Sie den Zahlteil und Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und ihn entweder wie bis anhin auf der Post einzahlen. Oder mit einem Zahlungsauftrag per Post an Ihre Bank schicken.